Nationalrat: grünes Licht für Teile des Wohn- und Baupakets

22.03.2024, 08:09
Temporäre Streichung der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen

Temporäre Streichung der Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen


Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen werden durch eine Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Zudem soll sie nur zwischen Juli 2024 und Juli 2026 – also für zwei Jahre befristet – beantragbar sein. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Voraussetzung ist, der Antrag trifft vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein. Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt. Hier geht’s zum Gesetzestext.