Änderungen für Mietinteressenten ab 1. Juli
Das „Erstauftraggeberprinzip” - was bedeutet das für Sie?
Ab 1. Juli 2023 gilt in Österreich das sogenannte „Erstauftraggeberprinzip” (auch „Bestellerprinzip”). Rechtlicher Grundsatz dafür ist der §17a MaklerG. Demzufolge zahlt bei Wohnungsmieten derjenige die Maklerprovision, der als Erstes den Immobilienmakler beauftragt. Meist ist dies der Vermieter.
Wohnungssucher werden künftig dem Makler einen sog. „Suchauftrag” geben, in dem er den Makler mit der gezielten Suche nach einer Mietwohnung beauftragt. Damit wird er zum „Erstauftraggeber” und provisionspflichtig, sobald er über den Makler eine Wohnimmobilie anmietet, die dieser nicht in seinem Portfolio hat.
Ausgenommen sind von der neuen Regelung grundsätzlich alle Immobilien-Käufe und -Verkäufe. Hier ist der Makler weiterhin als Doppelmakler tätig und es besteht Provisionspflicht für Käufer und Verkäufer. Auch die Vermietung von Gewerberäumen oder Dienstwohnungen sind von der Änderung unberührt.
Für nähere Auskünfte stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Finden Sie hier auch Detailinformationen zum Erstauftraggeberprinzip und zum Suchauftrag - zur Verfügung gestellt von der WKO / Abteilung Immobilien- und Vermögenstreuhänder